Wer das liest ist doof
Viele werden sich an diesen oder ähnliche an Wände geschmierte Sprüche noch aus der Schulzeit erinnern. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine „einseitige Willensäußerung“. Da ein Vertrag aber nur durch Angebot und Annahme zustande kommt, ist der Leser … weiterlesen